EHEPARTNER-SPRACHTESTS
: Deutschland droht EU-Verfahren

BERLIN | Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, weil nachziehenden Ehepartnern aus der Türkei immer noch ein Deutschtest abverlangt wird. Die Kommission habe der Bundesregierung Mitte Januar mitgeteilt, dass sie die Umsetzung eines europäischen Gerichtsurteils gegen Pflichtsprachtests für unzureichend halte, teilte das Bundesinnenministerium in einer gestern bekannt gewordenen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Die Kommission prüft demnach weitere Schritte. Der Europäische Gerichtshof hatte im Juli vergangenen Jahres den verpflichtenden Deutschtest für nachziehende türkische Ehepartner gekippt. Die Luxemburger Richter entschieden, die Regelung sei nicht mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung. Das Bundesinnenministerium hielt jedoch an den verpflichtenden Sprachtests fest und führte lediglich Härtefallregelungen ein. (afp)