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Archiv-Artikel

Haftstrafe wegen Ehrenmord-Plans

KARLSRUHE dpa ■ Die fünfeinhalbjährige Haftstrafe gegen einen 47-jährigen Türken aus Hessen, der seine Tochter zur Rettung der „Familienehre“ ermorden lassen wollte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Familienvaters gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg vom April, das ihn der versuchten Anstiftung zu einem „Ehrenmord“ für schuldig befunden hatte. Die Entscheidung enthalte keine Rechtsfehler, befand der BGH in einem gestern veröffentlichtem Beschluss (Az.: 2 StR 421/07; Beschluss vom 24. Oktober 2007). Der Mann hatte dem Landgericht zufolge im vergangenen Jahr seinen damals 16 Jahre alten Sohn zu zwingen versucht, die fünf Jahre ältere Schwester in der Türkei umzubringen. Die junge Frau hatte sich dem Willen des Vaters widersetzt und geweigert, einen von ihm als Ehemann ausersehenen Cousin zu heiraten.