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Archiv-Artikel

Übereifer gegen sicheren Aufenthalt

KETTENDULDUNG Die Bremer Ausländerbehörde verweigert einer Familie aus dem Kosovo eine Aufenthaltserlaubnis. Im Sinne der rot-grünen Regierung ist das nicht: die will „Duldungen“ reduzieren.

Von JPB
Für das Verwaltungsgericht überwog der Schutz der Familie

Für Flüchtlinge sind Kettenduldungen eine Zumutung. Das sieht auch die rot-grüne Bremer Regierung so. Laut Koalitionsvertrag soll „die Zahl der Menschen, die unter dem Aufenthaltsstatus der Duldung zu leiden haben, weiter reduziert“ werden. Oft wäre das gar nicht schwer, etwa im Fall von Nermina B.: Die Ausländerbehörde hätte nichts weiter tun müssen, als ein Gerichtsurteil anzunehmen.

Bereits 2007 beantragte Nermina B. für sich und ihre drei Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung, um mit dem Vater zusammen in Bremen zu leben. Die Behörde lehnte ab. Ende August urteilte das Bremer Verwaltungsgericht im Sinne der Familie. Doch die Ausländerbehörde legte nun Berufung ein.

Ismet und Nermina B. lernten sich in Deutschland kennen. Er kam 1987 aus dem Kosovo, im Alter von zwei Jahren. Seit 2005 hat er eine „Niederlassungserlaubnis“, darf hier dauerhaft leben und arbeiten. Ismet B. sei „ein faktischer Inländer“, so das Gericht. Nermina B., eine Romni auch aus dem Kosovo, lebt seit 2000 in Deutschland. 2002 kam das erste von drei Kindern zur Welt, sie heirateten.

Doch Nermina B. und die drei Kinder sind bis heute nur geduldet. Damit Familien wie die ihre dauerhaft zusammen leben können, gibt es für sie das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Das verweigerte die Behörde, weil Nermina B. nur eine Geburtsurkunde und keinen Pass besitzt und die Familie nicht ohne Geld vom Staat leben könne.

Die Bs. klagten und bekamen Recht. Für das Verwaltungsgericht überwog der Schutz der Familie. Nermina B.s Identität sei eindeutig geklärt, Ismet B. habe in den vergangenen Jahren mehrfach gearbeitet, von Juni 2010 bis Juli 2011 den Lebensunterhalt der Familie verdient. Und Sozialausgaben sparen könnte Bremen ohnehin nicht, denn eine Abschiebung von Nermina B. und ihren Kindern kommt nicht in Frage, weil Ismet B. als Ehemann und Vater in Deutschland lebt.

Eine Entscheidung über die Berufung kann manchmal Jahre dauern. Bis dahin sind Nermina und ihre Kindern weiterhin nur geduldet: Sie dürfen den Landkreis nur mit Genehmigung verlassen, nicht ins Ausland, es ist schwierig ein Konto zu eröffnen oder eine Arbeit zu finden. JPB