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Kinder an die Macht!

Regensburger Verwaltungsgericht erklärte Demonstrationsverbot für Kinder für rechtswidrig  ■  Aus Nürnberg Bernd Siegler

Das Demonstrationsverbot des Landratsamtes Schwandorf für Kinder ist rechtswidrig. Die VIII.Kammer des bayerischen Verwaltungsgerichts in Regensburg entschied damit gegen eine entsprechende Demonstrationsauflage, die das Amt für eine Kundgebung gegen die WAA auf dem Wackersdorfer Marktplatz am zweiten Weihnachtsfeiertag 1986 erlassen hatte.

Damals hatte das Landratsamt in Absprache mit dem bayerischen Innenminsterium, der Regierung der Oberpfalz und der Polizei mit einer sofort vollzogenen Allgemeinverfügung „das Mitbringen von Kindern unter zwölf Jahren zu der Kundgebung“ untersagt. „Es ist allgemein bekannt, daß es zur gängigen Taktik militanter Störergruppen gehört, andere Veranstaltungsteilnehmer als Deckung für Gewalttätigkeiten zu mißbrauchen oder sich im Schutze der Menge polizeilichen Maßnahmen zu entziehen“, begründete das Landratsamt die Maßnahme. Durch die Anwesenheit von Kindern würden „Einsatzmöglichkeiten der Polizei eingeschränkt“, und es könnte der Eindruck geweckt werden, die Polizei ginge „gegen Unbeteiligte und insbesondere Kinder“ vor. Nach einem Beschluß des Regensburger Verwaltungsgerichts mußte das Landratsamt die Auflage aus dem Bescheid streichen. Die Landesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Jetzt entschied die VIII.Kammer des Bayerisrichts in Regensburg, daß die Auflage das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowie das Personensorgerecht der Eltern verletzt.

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