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Länder wollen größere Stücke vom Mehrwertsteuerkuchen

Erfurt (ap) — Eine faire Verteilung der Kosten zur Finanzierung der sozialen Maßnahmen im neuen Abtreibungsrecht haben die Finanzminister und -senatoren der Länder gestern in Erfurt gefordert. „Wir empfehlen dem Bundesrat, dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz zuzustimmen, auch wenn ein solches Vorhaben die Finanzkraft der Länder und Gemeinden übersteigt“, sagte Heinz Schleußer, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Finanzministerkonferenz. Der Bundesrat werde einen Gesetzesentwurf einbringen, mit dem die finanziellen Folgen des vom Deutschen Bundestag am 25. Juni 1992 beschlossenen Gesetzes auf allen Ebenen angemessen verteilt werden können, sagte der SPD-Politiker. Dazu müsse zumindest der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden. Eine solche Ausgleichsregelung sei in der Kostenübersicht des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes bereits ausdrücklich vorgesehen. Darum sei zu erwarten, daß der Bundestag einer gesetzlichen Neuregelung zustimmen werde.

Die Finanzminister der alten Länder bekundeten nach Darstellung Schleußers ihre Bereitschaft zu einer Beteiligung an der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, die durch die Einbeziehung der neuen Länder notwendig geworden war. Sie verwiesen darauf, daß die westdeutschen Länder bei der horizontalen Umsatzsteuerverteilung Beträge von 12 bis 15 Milliarden Mark jährlich in die neuen Länder umschichteten.

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