: Aufgeschobene Wohltaten
■ Senat berät über Haushalt, doch manche Behörde bangt um ihre Vorhaben
, doch manche Behörde bangt um ihre Vorhaben
Die einen trifft's hart, die anderen nehmen's gelassen - Hamburgs Behörden wurden durch die Verfassungsrichter in ihrem Haushalts-Dreisprung kalt erwischt. In monatelangem Vorverhandlungen hatten sie ihre Wünsche als Zahlenkolonnen in Haushaltspläne gegossen - was davon Wirklichkeit wird, steht nun in den Sternen.
„Wir haben massive Problemen“, stöhnt Tom Janssen, Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde (Steb). Die Umsetzung des Wohnungsbauprogramms (24 000 Wohnungen bis 1995) steht jetzt auf wackeligen Füßen. Denn für die neuen Großsiedlungen in Allermöhe oder Neugraben-Fischbek müssen Bebauungspläne geändert werden. Doch ob dies noch von der amtierenden Bürgerschaft gemacht werden darf und welche rechtlichen Spielräume die Steb hat, ist noch unklar. Auch der Investor für den Büroklotz am Millerntor wird sich noch eine Weile vertrösten müssen.
Unsicherheit besteht in der Schulbehörde über den Ausbau des Kindertagesheim-Bedarfsplans. Hamburg wollte bis 1996 den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen Elementarplatz realisieren. Doch diese Drucksache blieb auf halbem Weg stecken. „Darüber wurde im Senat noch nicht entschieden und kann es jetzt vermutlich auch nicht“, bedauert Sprecher Ulrich Vieluf. Ungewiß ist auch, wie es mit dem geplanten Schulausbau weitgeht - nur für elf Schulen besteht eine Planungsfreigabe.
In der Baubehörde will man noch nicht die Pferde scheu machen. „Wir machen erstmal Kassensturz und prüfen, was geht und was nicht“, so Sprecher Jürgen Asmussen. In der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) ist man „heilfroh“, daß die dicken Brocken (wie die 100 Millionen für die Asylunterbringung) schon von der Bürgerschaft abgesegnet worden sind. „Wir kommen auch mit einem vorläufigen Haushaltsplan klar“, so die Stellungnahme der beiden Sprecher.
Der Senat ließ sich durch den Richterspruch nicht schrecken und nahm gestern die Präsidesgespräche auf. „Wir werden versuchen, den Haushaltsplan so weit wie möglich fertig zu bekommen“, erklärt Finanzbehördensprecher Mathias Woisin. Bleibt die Bürgerschaft länger beschlußunfähig, muß man sich entweder vorübergehend auf die gesetzlichen Verpflichtungen beschränken oder auf zwei Möglichkeiten der vorläufigen Haushaltsführung zurückgreifen. Der einen läge ein beschlossener Senatsentwurf zugrunde, der von der Bürgerschaft noch mit Anträgen „bepackt“ werden kann. Bei der anderen Variante würden die Zahlen aus dem Vorjahr weitergeschrieben. Woisins Anmerkung dazu: „Keine ordentliche Bürgerschaft, keine Wohltaten“. sako
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