Verkehrsrowdy zu Haft verurteilt

Gegen einen unverbesserlichen Verkehrssünder aus Treptow hat das Amtsgericht Tiergarten für die letzte von zwei Unfallfahrten jetzt eine Gefängnisstrafe von drei Monaten ohne Bewährung und eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt. Nachdem er im Juli vorigen Jahres in Ulm wegen eines Unfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte der 28jährige Bühnenbauer seinen Führerschein zu den Gerichtsakten gegeben und sich reuig gezeigt. Er war aber sofort wieder ins Auto gestiegen, um seine Rückreise nach Berlin anzutreten. Hier verschuldete er am selben Abend einen Auffahrunfall. Das „unverschämte und skandalöse Verhalten“ des Mannes ist nach Überzeugung des Gerichts nur noch mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.