DVU verlor in Karlsruhe

Im Streit um die Sendezeiten für Wahlspots im NDR ist die rechtsextremistische DVU in Karlsruhe vorerst unterlegen. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Antrag des NDR auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung statt. Damit darf der Sender die Wahlspots wie von ihm geplant zwischen 18.35 und 18.45 Uhr ausstrahlen. Die DVU hatte dagegen die Ausstrahlung ihrer Spots zur günstigeren Sendezeit zwischen 19.30 und 20.00 Uhr gefordert. Mit seiner Entscheidung setzte das Karlsruher Gericht einen anderslautenden Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom vergangenen Dienstag aus, das dem Antrag der Rechts-extremisten stattgegeben hatte.