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Landowsky nicht gerügt

■ SPD und Bündnisgrüne gescheitert

Keine menschenverachtenden Parolen im Abgeordnetenhaus und keine Mißbilligungsanträge gegen den CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky. Auf diese Formel hätten sich die Abgeordneten im Preußischen Landtag am späten Donnerstag abend möglicherweise einigen können. Nicht einigen konnten sie sich auf die vorliegenden Anträge.

Die Bündnisgrünen hatten in ihrem Antrag die Abgeordneten aufgefordert, die „Rattenrede“ Landowskys zu mißbilligen. Die Sprache der Haushaltsrede erinnere „an eine schreckliche Vergangenheit“, und die Öffentlichkeit warte „auf ein deutliches Signal, daß Jörg-Haider-Parolen im Abgeordnetenhaus keinen Platz haben“. Die SozialdemokratInnen konterten den bündnisgrünen Text mit einem Änderungsantrag. In diesem zeigt sich die Fraktion „besorgt, daß in einer schwierigen Lage der Stadt, ... rechtsextremistische Tendenzen zunehmen“. Deshalb könne der Staat „seine Glaubwürdigkeit nur bewahren, wenn seine Repräsentanten ... besonnen handeln und reden und keinen Zweifel daran entstehen lassen, daß die Würde aller Menschen unantastbar ist ...“. Der Name Landowsky oder das Wort Ratten kommt in dem Änderungsantrag ebensowenig vor wie der Vorwurf des „deutschnationalen Vokabulars“, den SPD-Fraktionschef Klaus Böger erhoben hatte.

Trotzdem mochte die CDU dem SPD-Antrag ebensowenig zustimmen wie Bündnisgrüne und PDS, selbst einige SPDlerInnen verzichteten auf ihre Zustimmung. Der Antrag der Bündnisgrünen wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Barbara Junge

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