■ Tips: Richtwerte
Zur Beachtung: Die Prozentsätze für die Minderung bei Urlaubsärger werden je nach Art der Mängel angegeben und grundsätzlich vom Gesamtreisepreis erhoben. Bei nur zeitweilig auftretenden Mängeln gilt für den Preisabzug der auf die entsprechende Zeit umgelegte Gesamtpreis. Erst wenn die Reisemängel mehr als 50 Prozent des Gesamtreisepreises ausmachen, kann man „wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen“, die zwischen 50 und 100 Mark pro Urlaubstag beträgt. Einige Auszüge aus der Frankfurter Tabelle:
Mängel in der Ausstattung des Zimmers (bei Zusage):
– zu kleine Fläche 5 bis 10 Prozent
– fehlender Balkon 5 bis 10 Prozent
– fehlender Meeresblick 5 bis 10 Prozent
Mängel bei der Verpflegung:
– vollkommener Ausfall 50 Prozent
– verdorbene Speisen (ungenießbare) 20 bis 30 Prozent
– Selbstbedienung statt Kellner 10 bis 15 Prozent
– Essen in Schichten 10 Prozent
Mängel im Freizeitbereich (bei Zusage):
– fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10 bis 20 Prozent
– fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5 bis 15 Prozent
– fehlende Kinderbetreuung 5 bis 10 Prozent
– fehlende Disco, Nightclub, Kino, Animateure 5 bis 15 Prozent
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