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Anwalt bleibt die Anklagebank erpart

■ Hamburger Rechtsanwalt Uwe Maeffert muss nicht wegen Geldwäsche vor Gericht

Als Angeklagter muss Uwe Maeffert nicht vor Gericht. Das Landgericht hat es abgelehnt, gegen den bekannten Hamburger Rechtsanwalt einen Prozess wegen des Verdachts der Geldwäsche zu eröffnen. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf habe sich durch die Ermittlungen nicht hinreichend erhärtet, teilte gestern Landgerichtssprecherin Sabine Westphalen mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte Maeffert unterstellt, im Februar Geld seines Mandanten Victor P. entgegengenommen zu haben, obwohl er davon ausgegangen sei, dass dieses aus Drogengeschäften stamme. Denn er habe wissen müssen, dass Victor P. in Rauschgifthandel verwickelt war, als er sich 5000 Mark Honorarvorschuss dafür zahlen liess, dass er die Vertretung der in einem Kieler Gefängnis inhaftierten Freundin seines Mandanten übernehme.

Ob das Geld tatsächlich aus Drogengeschäften stammte, hat das Landgericht offen gelassen. Jedenfalls lasse sich aufgrund der Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass Maeffert davon ausgegangen sei, kriminell erworbenes Geld entgegenzunehmen.

Die Verteidiger von Maeffert begrüßten, dass durch den Beschluss des Landgerichts „die Strafverteidigung als wesentliches Element des Rechtsstaates gestärkt“ werde. Im Vorfeld hatte auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer davor gewarnt, dass Drogendealer künftig ohne VerteidigerInnen ihre Prozesse durchstehen müßten. Denn AnwältInnen würden kein Mandat mehr übernehmen, für das sie selber vor Gericht gestellt werden könnten. Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, hatte im Juli bestätigt, dass „der Straftatbestand der Geldwäsche besonders für jene Strafverteidiger, die überwiegend Angeklagte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität vertreten, erhebliche Auswirkungen haben kann“. Denn die müssten sich „des Risikos bewusst sein, dass das Honorar bei diesen Mandanten aus kriminell erlangten Gewinnen stammt“. Maeffert gegenüber hatten die Ermittler angeregt, einen Strafbefehl zu akzeptieren und 37.500 Mark Strafe zu zahlen. Elke Spanner

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