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Scharping droht Haft

Gemeinden beantragen Zwangsvollstreckung zur Räumung des Bombodroms. 500.000 Mark Bußgeld

POTSDAM ddp ■ Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Eingang des Zwangsvollstreckungsantrages im Zusammenhang mit rechtskräftigen Urteilen zum Truppenübungsplatz Wittstock (Kyritz) bestätigt. Wie eine Pressesprecherin gestern mitteilte, liegt der Antrag der betroffenen Gemeinden Schweinrich und Rossow vor. Darin wird der Bundeswehr ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark angedroht, sollten die Urteile zur Räumung des Übungsplatzes weiter missachtet werden, teilte Rechtsanwalt Reiner Geulen mit, der die Bombodrom-Gegner vertritt. Zusätzlich wurde Verteidigungsminister Scharping eine Ordnungshaft von einem Tag angedroht.

Nach Angaben Geulens ist es das erste Mal, dass solch ein Antrag gegen einen Bundesminister notwendig wird. In einem Brief sei Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) über den Antrag der Gemeinden informiert worden. Geulen kündigte an, im Februar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen zu wollen.

Das Bundesverwaltungsgericht Berlin hatte im Dezember der Bundeswehr die militärische Nutzung des früheren sowjetischen Truppenübungsplatzes in der Wittstocker Heide untersagt. Da die Bundeswehr dem Urteil bislang nicht gefolgt ist, wurde Zwangsvollstreckung beantragt.

Die Bürgerinitiative Freie Heide hat für den 15. April (Ostersonntag) zu einem bundesweiten Osterspaziergang in die Kyritz-Ruppiner Heide eingeladen. Als Gäste werden die Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg, Almuth Berger, und der Gießener Friedensforscher und Sozialpsychologe Horst-Eberhard Richter erwartet.

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