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GEW: Integration nicht per Los

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will mehr behinderten Kindern den Besuch von Integrationsklassen ermöglichen. „Der Haushaltsvorbehalt muss weg“, forderte gestern GEW-Landeschef Ulrich Thöne. Der so genannte Haushaltsvorbehalt besagt, dass behinderte Schüler nur Anspruch auf Platz in einer gemischten Klasse haben, wenn Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Der Vorbehalt gilt für Grund- und Oberschulen. Nach der neuen Verordnung Sonderpädagogik vom 13. Juli 2000 sollen die Plätze in Integrationsklassen verlost werden.

Thöne betonte: „Eltern, die für ihre behinderten Kinder einen Platz in einer Integrationsklasse erringen konnten, stehen nach sechs Jahren Integration vor dem Aus.“ Grundschulen könnten ihr pädagogisches Konzept, das stark auf Kontinuität beruhe, „in den Papierkorb werfen“. Der Haushaltsvorbehalt des Senats sei zwar „ein juristisch gangbarer Weg“, so der GEW-Vorsitzende, „er lässt aber Zweifel zu, inwieweit Integration überhaupt politischer Wille ist.“ DDP

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