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Abschiebehaft: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen?

■ Sozialarbeiter gefordert / Ehrenamtliche verabschieden sich aus dem Knast

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Das sagt der Grundgesetz-Artikel 19. Die Praxis im Abschiebegewahrsam entspricht dem nicht unbedingt. In der Vergangenheit jedenfalls sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen erst das Eingreifen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen der Asylgruppe „Grenzenlos“ den Häftlingen den Rechtsweg ermöglichte. So sorgte die Gruppe auch dafür, dass die Gefangenen, die teilweise keine Angehörigen haben, das gesetzlich fixierte Minimum von rund 13 Mark wöchentlichem Taschengeld bekommen – eine Voraussetzung für den Anruf bei Flüchtlingshelfern, RechtsberaterInnen oder Anwälten. Doch jetzt legen die Ehrenamtlichen ihre Arbeit bis Ende März befristet nieder.

Die Gruppe fordert die Einstellung einer qualifizierten Kraft für die sozialarbeiterische Betreuung der bis zu 27, zumeist relativ schnell wechselnden, Abschiebehäftlinge. „Es ist eine staatliche Verpflichtung, diese Menschen, die ja kein Verbrechen begangen haben, auch zu betreuen“, so Ghislaine Valter, Sprecherin der Gruppe. Die Belastung, die aus dem Mangel an Sozialarbeit für die Ehranamtlichen entstehe, sei nicht länger tragbar. „Häftlinge rufen uns nachts an, wenn sie am nächsten Morgen abgeschoben werden sollen und keinen Pfennig Geld in der Tasche haben.“ Gefangene alarmierten sie auch, wenn – wie zuletzt mehrfach geschehen – die ärztliche Versorgung besorgniserregend mangelhaft war. Und nicht zuletzt riefen auch die Polizisten aus dem PGW die Ehrenamtlichen herbei, um komplizierte Fälle zu lösen.

Auskünfte des Innenressorts auch gegenüber ParlamentarierInnen, wonach es eine stundenweise organisierte Betreuung gebe, entsprächen so nicht der Wahrheit. „Es kommt manchmal jemand und kauft ein“, bestätigen auch ehemalige Gefangene gegenüber der taz. „Aber dieser Mann spricht nicht mit uns.“

Der Sprecher der Innenbehörde erklärte dazu gegenüber der taz: „Wir sind dabei, eine Lösung für eine Betreuung zu finden. Das Problem ist uns bekannt.“ Diese Auskunft wiederholt das Ressort allerdings schon seit Jahren. Wie auch die Aussagen von SPD-ParlamentarierInnen wie Renate Möbius oder Barbara Wulff – „wir wollen eine bessere Betreung durch Sozialarbeiter“ –, vom November 1999 bislang folgenlos blieben. ede

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