: Langjährige Haftstrafen
Im Prozess um Obdachlosenmord verhängt Gericht drakonische Strafen. Ein Verfahren abgetrennt
STRALSUND ap ■ Gegen die Mörder des im letzten Jahr in Ahlbeck getöteten Obdachlosen hat das Landgericht Stralsund gestern Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren für drei der Angeklagten verhängt. Das Verfahren gegen den Haupttäter Gunnar Doege wurde abgetrennt, da ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden soll.
Als erwiesen sah das Gericht an, dass die weitgehend geständigen Angeklagten in der Nacht zum 24. Juli 2000 aus niederen Beweggründen ihr 51-jähriges Opfer mit anhaltenden brutalen Schlägen und Tritten getötet haben. Die Täter gehören nach eigenen Angaben der rechtsextremistischen Szene der Insel Usedom an. Nach ihrer Ansicht handelte es sich bei dem Opfer um einen gesellschaftlichen Außenseiter, der in der Gesellschaft nichts zu suchen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Täter lebenslänglich beantragt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen