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Langjährige Haftstrafen

Im Prozess um Obdachlosenmord verhängt Gericht drakonische Strafen. Ein Verfahren abgetrennt

STRALSUND ap ■ Gegen die Mörder des im letzten Jahr in Ahlbeck getöteten Obdachlosen hat das Landgericht Stralsund gestern Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren für drei der Angeklagten verhängt. Das Verfahren gegen den Haupttäter Gunnar Doege wurde abgetrennt, da ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden soll.

Als erwiesen sah das Gericht an, dass die weitgehend geständigen Angeklagten in der Nacht zum 24. Juli 2000 aus niederen Beweggründen ihr 51-jähriges Opfer mit anhaltenden brutalen Schlägen und Tritten getötet haben. Die Täter gehören nach eigenen Angaben der rechtsextremistischen Szene der Insel Usedom an. Nach ihrer Ansicht handelte es sich bei dem Opfer um einen gesellschaftlichen Außenseiter, der in der Gesellschaft nichts zu suchen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Täter lebenslänglich beantragt.

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