: Kein Spuk im Wald
■ Nächtliches Wandern wird verboten
Alles hat sein Ende. In Niedersachsen ab Januar 2002 selbst Nachtwanderungen durch die Wälder. „Wir wollen das Liebesleben Niedersachsens nicht einschränken“, gestand Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD). Dennoch war ihm die Sicherheit seiner Waldbesitzer deutlich wichtiger: So soll im Fall eines mitternächtlichen Wander-Unfalls das Opfer selbst für sämtliche Kosten aufkommen. Während die Waldbesitzer vor etwaigen Haftungsverpflichtungen geschützt werden. Sanktionen bei Missachtung des Wander-Verbots soll es allerdings nicht geben.
Hintergrund der Neuregelung war der Unfall eines Fahrradfahrers, der nachts auf einem Trampelpfad gestürzt, in einen Graben gefallen und nun querschnittsgelähmt ist. In seinem Fall habe das Land wegen der alten Regelungen bis zum Bundesgerichtshof sämtliche Schadensersatz-Prozesse verloren und musste nach Angaben von Bartels rund zwei Millionen Mark bezahlen. Das Land selbst besitze derzeit rund 360.000 Hektar Staatswald. Außerdem gibt es noch viele Wald-Besitzer mit kleinen Flächen von meist fünf Hektar Größe. Viel Platz also für gefährliche Stürze und deren finanzielle Folgen.
Das geplante nächtliche Wan-derverbot ist Teil des neuen „Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetzes“. Drei ältere Gesetze werden darin vereint. Und rund 40 Prozent der bisher geltenden Verwaltungsvorschriften werden damit überflüssig. dpa
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