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Betriebsrat obsiegt

Gericht untersagt Phoenix-Chefs einstweilen Demontage

Die Harburger Phoenix AG darf bis auf weiteres keine Produktionsanlagen demontieren. Nach zweistündiger mündlicher Verhandlung und mehreren vergeblichen Vergleichsvorschlägen bestätigte das Arbeitsgericht damit seine einstweilige Verfügung vom 1. Dezember vorigen Jahres.

Die Phoenix-Bosse hatten Ende November einen Verschmelzungsvertrag mit der Conti-Tech unterzeichnet. Kurz darauf wiesen sie ihre Mitarbeiter an, eine Anlage zur Herstellung von Gummi-Krümmern zu demontieren und zu einem spanischen Werk des neuen Mutterkonzerns zu verschiffen. Durch einen Abtransport der Anlage hätte ein Fünftel der 3000 Phoenix-Beschäftigten sofort die Arbeit einstellen müssen.

Das Arbeitsgericht stoppte den Coup mit einer einstweiligen Verfügung. Denn es war weder mit dem Betriebsrat über einen Interessen-Ausgleich verhandelt worden, noch hatte die Aktionärsversammlung der Unterwerfung von Phoenix unter die Conti-Tech zugestimmt. kva

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