Strategischer Rückzug der DWK

■ Betreiberin zieht Antrag für die Baugrube des WAA–Hauptprozeßgebäudes zurück / Arbeiten am Eingangslager sollen weitergehen / Rechtsanwalt Baumann fordert Baustopp / Eingangslager als bundesweites Endlager

von Bernd Siegler

Nürnberg (taz) - „Als einzige Möglichkeit, um vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einer Blamage zu entgehen“, wertet Rechtsanwalt Baumann als Vertreter der Kläger gegen die WAA das Vorgehen der Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK). Sie hatte, wie kurz berichtet, ihren im Rahmen der ersten Teilerrichtungsgenehmigung gestellten Antrag für die Baugrube des Hauptprozeßgebäudes zurückgezogen. Letzte Woche hatte der VGH angekündigt, daß er die erste Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) für rechtswidrig hält. DWK–Pressesprecher Schmidt bezeichnete in diesem Zusammenhang die Baugrube als „offene Flanke“. Deshalb habe man sie aus der ersten TEG herausgenommen und werde sie mit dem Hauptprozeßgebäude in die zweite, am 31. 10. 86 beantragte TEG integrieren. In den nächsten Wochen müsse man nun - so das Umweltministerium - lediglich einen Änderungsbescheid erlassen, da die Baugrube nicht mehr den aktuellen Abmessungen für das geplante Hauptprozeßgebäude entspreche. Dem widerspricht Baumann entschieden. Aufgrund der von der DWK vorgelegten neuen Unterlagen müsse ein neues atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten und Erörterungsterminen durchgeführt werden. Baumann rechnet weiterhin mit einem Baustopp. Der VGH–Vorentscheid und der aktuelle Schritt der DWK seien die Konsequenz aus der Kritik der WAA–Gegner. Zahlreiche Gutachten bestätigten eindeutig, daß die WAA überhaupt nicht errichtet werden kann. Die DWK hingegen rechnet mit keinerlei zeitlichen Verzögerungen beim Bau der WAA. Auch wenn der VGH die 1. TEG für rechtswidrig erklären sollte, könnten die Bauarbeiten mit normalen baurechtlichen Genehmigungen fortgesetzt werden. Die isolierte Baugenehmigung für das Eingangslager hält Baumann jedoch für „gegenstandslos“. Für das Eingangslager sei ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, da es sich „auch um ein oberirdisches Endlager bzw. ein sogenanntes Sicherstellungslager für Atomabfälle handelt“. Schon die Landesanwaltschaft hatte in ihrem Schriftsatz vom 11.2.87 von der Zwischen– bzw. Endlagerung von nicht für die WAA geeigneten Brennelementen im geplanten Eingangslager Wackersdorf gesprochen. Aus weiteren Unterlagen geht nun hervor, daß das Eingangslager als Sicherstellungslager für radioaktive Abfälle in Glaskokillen aus La Hague, Windscale und der Versuchs– WAA Karlsruhe dienen soll. Während die DWK dies zurückwies, äußerte Dieter Kersting, Vorstandsmitglied der BI Schwandorf, die Befürchtung, daß „über die WAA die Akzeptanz des Endlagers erschlichen“ werden sollte. Baumann will in Kürze einen Antrag auf sofortige Einstellung der Bauarbeiten für das Eingangslager beim VGH stellen. Siehe Kommentar auf Seite 4