piwik no script img

Für Verbot von Leihmutterschaften

Berlin (taz) - Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich für ein strafrechtliches Verbot der Vermittlung von Leihmutterschaften ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett noch in diesem Frühsommer zugeleitet werden, kündigte Staatssekretär Chory am Wochenende in Karlsruhe an. Der Entwurf sehe auch vor, daß sowohl die Zahlung als auch die Annahme von Geld unter Strafe gestellt wird. Mit dieser Regelung sollen Prozesse um die Rechtsgültigkeit von Leihmutterverträgen von vornherein ausgeschlossen werden. Leihmutterverträge gelten im bundesdeutschen Gesetz ohnehin als „sittenwidrig. Dementensprechend sind öffentlich agierende Vermittlungsagenturen wie in den USA bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Lu

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen