: Mutlangen–Prozeß geplatzt
Schwäbisch Gmünd (taz) - Mit einem Rückzieher der Staatsanwaltschaft hat der Prozeß gegen den Frankfurter Amtsrichter Hermann Möller ein überraschendes Ende genommen. Möller war vorgeworfen worden, am 27. 9. 1987 am Mutlanger Depot einen US– LKW an der Ausfahrt gehindert zu haben. Möller, der selbst schon in Blockadeprozessen geurteilt hat - u. a. in Frankfurt Haussen - wies zurück, strafbar gehandelt zu haben. Sitzprotest falle seiner Meinung nach nicht unter den Gewaltbegriff des Nötigungsparagraphen. Dies untermauerte er anhand seiner eigenen Urteilssprüche, sowie Urteilsbegründungen anderer Gerichte, die in jüngster Zeit dazu übergegangen sind, Blockierer freizusprechen. Sollte er verurteilt werden, so betonte er, verstehe er dies als Eingriff in seine Freiheit als Richter und als versuchte Anstiftung zur Rechtsbeugung. Neben dieser Argumentation legten Möller und sein Verteidiger Weider wert auf die Feststellung, daß der blockierte Militärlaster durchaus hätte ausfahren können, wenn ein zweiter Flügel des Tores geöffnet worden wäre. Für diese Variante interessierte sich vor allem Richter Mayerhöffer bei der Zeugenbefragung. Als sich immer deutlicher abzeichnete, daß ein Freispruch durch das Hintertürchen Nebentor zu erwarten sei, reagierte Staatsanwalt Hörz. Ohne eine Begründung abzugeben, zog er den Strafantrag gegen den Frankfurter Amtsrichter zurück. Jany
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