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AIDS auf Anwaltstag

■ Heftige Kritik an Gauweiler–Maßnahmen geäußert / AIDS nicht mit anderen Geschlechtskrankheiten vergleichbar

Hamburg/Bonn (taz/dpa) - Gegen die Anwendung des Bundesseuchengesetzes bei AIDS hat sich Bundesanwalt Manfred Bruns auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg ausgesprochen. Während einer Podiumsdiskussion widersprach Bruns dem bayerischen Staatssekretär und AIDS–Scharfmacher Peter Gauweiler (CSU), der zuvor den berüchtigten bayerischen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ausbreitung der Immunschwäche verteidigt hatte. Es sei eine „verfassungsrechtlich bedenkliche Asymmetrie“, so Gauweiler, bei dieser „unbeherrschbaren“ Seuche auf die Anwendung des Bundesseuchen–Gesetzes (sprich Meldepflicht) zu verzichten. Genau mit diesem Unterschied etwa zwischen Syphillis und AIDS begründete Bruns seine Ablehnung der bayerischen Zwangsmaßnahmen. Syphillis und Tripper könne man durch kurze Behandlungs– und Inkubationszeiten in den Griff bekommen, bei AIDS bedeute jede Maßnahme dagegen „lebenslang“. Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehöre auch der der Zweckmäßigkeit, der im Fall der unheilbaren Immunschwäche eben nicht gegeben sei. Ein HIV–Test sei nur in bestimmten Fällen sinnvoll, zum Beispiel bei der Sicherung von Bluttransplantaten oder der Schwangerenvorsorge, ansonsten aber „kontraproduktiv“. Einem positiv Getesteten könne man wie der Allgemeinheit nur Ratschläge geben. Kritik an Kohl–Äußerung Regierungssprecher Friedhelm Ost hat die Kritik der ÖTV– Juristen an der Rede von Bundeskanzler Helmut Kohl vor dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg zurückgewiesen. Er bekräftigte die Feststellung des Bundeskanzlers, daß die Beteiligung von Richtern oder Anwälten an Sitzblockaden vor Kasernen ein Rechts– und Vertrauensbruch sei. Die ÖTV–Juristen hatten erklärt, daß Kohl die „Rolle eines Oberrichters der Nation“ nicht zustehe. Der Vorsitzende der Neuen Richtervereinigung, Klaus Beer, sprach Kohl die Befugnis ab, Juristen auf ein einheitliches Rechtsbewußtsein einzuschwören.

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