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Versteinerung

Hans Josef Kleinen, Wiedergutmachungsreferent in Rheinland–Pfalz, hatte in seinem Gutachten nur eine Sorge: „Unübersehbare Forderungen“, und wenn die nichtentschädigten NS–Opfer etwas bekämen, würden sich die Entschädigten auch wieder melden. Während des Hearings war er wie eine Tschechowsche Beamtenseele mit hölzernem Gesicht anwesend. Herr Kleinen, hat Ihnen das Hearing neue Erkenntnisse gebracht? Im Prinzip: Nein Sie würden Ihr Gutachten genau wieder so schreiben? Ja Aber im Hearing hat sich doch gezeigt, das berechtigte unerledigte Ansprüche bestehen? Sicher, daß hier in bestimmten Fällen abgeholfen werden müßte, wird von mir nicht bestritten. Aber mir geht es um die Begrenzung auf das Mögliche. Es wäre ja außerdem eine neue Diskriminierung, wenn die Neu–Anspruchsberechtigten höhere Leistungen bekämen als die bisher Entschädigten.

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