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Deutsch–deutsche Notkühlung

■ Strahlenschutz–Abkommen mit der DDR paraphiert / Was ein nuklearer Störfall ist, wird nicht definiert / Sicherheitsstandard des AKWs Greifswald ist weltweites Schlußlicht

Berlin (taz) - Die Bundesrepublik und die DDR haben am Dienstag in Bonn das Strahlenschutz– Abkommen paraphiert. Darin wird ein gegenseitiger Informations– und Erfahrungsaustausch über „die allgemeine Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ vereinbart sowie die Unterrichtung bei atomaren Unfällen. Die frühzeitige Warnung nach atomaren Unfällen ist zwar bereits durch die Wiener Konvention der Internationalen Energie–Agentur (IAEO) kurz nach dem Tschernobyl–GAU zugesichert worden, doch mit dem Strahlenschutz–Abkommen wollen beide Länder darüber hinausgehende Informationen austauschen. Gegenstand sind Methoden und Ergebnisse der Strahlenschutz– Überwachung, die beabsichtigte Inbetriebnahme „kerntechnischer Einrichtungen“ und die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Auch das umstrittene DDR– Endlager Bartelsleben bei Helmstedt fällt unter das Abkommen. West–Berlin ist darin integriert, wird aber trotz seiner Nähe zu den DDR–AKW nicht gesondert behandelt. In dem Abkommen ist nur allgemein von der Unterrichtung nach nuklearen Störfällen die Rede. Was ein nuklearer Störfall ist, wird nicht definiert. Auch die Frage der Sicherheitsstandards der DDR–AKW und die Möglichkeit eventueller Nachrüstung ist nicht tangiert. Bekanntlich verfügen die vier AKW– Blocke am DDR–Standort Greifswald über kein Containement (zweite Sicherheitsummantelung), nur in Ansätzen über ein Notkühlsystem und ein System zum Druckabbau nach Unfällen. Politiker haben außerdem u.a. die schlechten Stahlqualitäten im Reaktor–Druckbehälter moniert. Der Greifswald–Reaktor WWER 440 steht im weltweiten Vergleich der Sicherheitsstandards an letzter Stelle aller AKW gemeinsam mit den britischen Alt–Reaktoren. Das Strahlenschutz–Abkommen soll beim Honecker–Besuch im September gemeinsam mit dem Umweltschutz–Abkommen unterzeichnet werden. (Siehe Kommentar) -man–

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