: Vobo–Aktivist vom Knast abgewiesen
■ Erst Ladung zu Beugehaft - dann überraschend von Knast abgewiesen / Beschuldigter längst bekannt
Aus Trier Felix Kurz
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gestern den Trierer Regionalbeauftragten der Grünen, Ewald Adams, zu sofortigen Antritt der Beugehaft geladen, nachdem dieser nach wie vor, den Namen eines anderen Volkszählungsgegners nicht nennen will. Doch als Adams am gestrigen Nachmittag am Gefängnistor um Einlaß bat, wurde er abgewiesen. Für diese bundesdeutsche Uraufführung einer Haftstrafe für einen Vobo–Aktivisten hatte das Trierer Landgericht einem entsprechenden Antrag des Trierer Staatsanwalts Horst Leisen auf Verhängung einer Beugehaft vor drei Tagen entsprochen. (s.taz v. 19.8.) Leisen wollte damit erreichen, daß Ewald Adams Zeuge den Namen eines in Trier durchaus bekannten Betriebsratsvorsitzenden nennt. Dieser hatte auf einer öffentlichen Veranstaltung vor rund 100 Teilnehmern am 25. Mai in Trier die Kennummer eines Volkszählungsbogens mit den Worten, „nur so sei der Bogen richtig ausgefüllt“, abgetrennt. Deswegen wiederum ermittelte die Trierer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des öffentliches Aufrufs zur Begehung einer Straftat (Sachbeschädigung) gegen Unbekannt. Bemerkenswert dabei ist, daß neben dem Grünen– Mitarbeiter Ewald Adams auch der die Ermittlung führende Staatsanwalt auf dieser Veranstaltung anwesend war. Dennoch ließ er den Namen des „Täters“ nicht feststellen. Fortsetzung auf Seite 2 Zum Stand der Vobo–Aktivitäten siehe Tagesthema auf Seite 3 Gegenüber der taz sagte der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt, Heinz Hammen, der ermittelnde Staatsanwalt habe zwar während der Veranstaltung den anwesenden Polizisten einen Auftrag zur „Feststellung der Personalien des Mannes erteilt“, doch aus Gründen, die er nicht nennen wolle, sei dies „nicht möglich“ gewesen. Bei dem großen Unbekannten handelt es sich um den 29jährigen Sprecher der „Trierer Initiative gegen Atomanlagen“ (TIGA), Georg Wißmeier, der sich während einer Pressekonferenz am 18.8. in Trier der „Tat“ bezichtigt hatte. Obwohl damit die Identität von Georg Wißmeier bekannt war erhielt Ewald Adams gestern mittag per Zustellungsurkunde die Ladung zum Beugehaftantritt. Dort hieß es: „Die Erzwingungshaft ist anzutreten bei der Justizvollzugsanstalt Trier.“ Bemerkung: sofort! Bis 16 Uhr sollte Adams sich melden. Das tat dieser auch und wurde überraschend abgewiesen. Ein Grund wurde ihm jedoch nicht mitgeteilt. Auf Anfrage begründete der Leitende Oberstaatsanwalt Heinz Hammen die Abweisung Adams damit, daß er „vor ein paar Stunden“ den Namen des Beschuldigten erfahren habe. Deshalb habe er die Anordnung der Beugehaft „vorläufig ausgesetzt“. Sie sei jedoch noch nicht aufgehoben. Das hat seinen Grund. Bei Georg Wißmeier wurde gestern am späten Nachmittag von Polizeibeamten vernommen. Dabei wurde ihm bedeutet, daß er „geständig“ sein solle, da dies dann dem Regionalbeauftragten Ewald Adams zugute kommen würde.
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