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Heilbehandlung selber zahlen

Kassel (ap) - In einem Musterprozeß hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die Angehörigen der Sozialversicherung bei einer stationären Heilbehandlung auch dann einen Eigenbeitrag von täglich zehn Mark zahlen müssen, wenn sie verschuldet sind und ein Teil ihres Arbeitseinkommens bereits gepfändet ist. Zur Begründung des Urteils erklärte das Bundessozialgericht, während des Kur– oder Krankenhausaufenthaltes werde der Aufwand für den eigenen Lebensunterhalt zu Hause eingespart. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 5 RJ 52/86).

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