: Heilbehandlung selber zahlen
Kassel (ap) - In einem Musterprozeß hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die Angehörigen der Sozialversicherung bei einer stationären Heilbehandlung auch dann einen Eigenbeitrag von täglich zehn Mark zahlen müssen, wenn sie verschuldet sind und ein Teil ihres Arbeitseinkommens bereits gepfändet ist. Zur Begründung des Urteils erklärte das Bundessozialgericht, während des Kur– oder Krankenhausaufenthaltes werde der Aufwand für den eigenen Lebensunterhalt zu Hause eingespart. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 5 RJ 52/86).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen