: Klarstellung -betr.: Appell "Freiheit für Ingrid Strobel", taz vom 29.1.1988, S.2
Die Anwältin von Ingrid Strobl, Edith Lunnebach, legt Wert darauf, daß der Appell „Freiheit für Ingrid Strobl“ zukünftig nicht mehr als „Emma–Appell“ bezeichnet wird. Der Aufruf sei vielmehr in Absprache mit ihr, ihrer Mandantin und deren Münchener Verteidiger zustandegekommen. Emma sei lediglich bereit gewesen, als Solidaritätsakt mit Ingrid Strobl die Ansprache von Erstunterzeichnern zu übernehmen. Selbstverständlich sei der Anwalt von Ulla Penselin, Hartmut Jacobi, von dem Appell informiert worden. Der Appell wurde von 33 Leuten überwiegend aus dem journalistisch–verlegerischen Bereich „aus persönlichem und politischem Interesse an dem Fall Ingrid Strobl“ unterzeichnet. „Wir waren uns darüber einig, daß auf allen Wegen versucht werden soll, das Vorgehen von BKA und Bundesanwaltschaft in die öffentliche Kritik zu stellen, und daß selbstverständlich die Tatsache, daß Ingrid Strobl als Journalistin besondere öffentliche Aufmerksamkeit genießt, Grund genug für den Appell sein kann“, heißt es in dem Schreiben der Anwältin.
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