: Vogelschutz im Waffenhandel
■ Umweltbehörde ließ 15 Präparate vom Aussterben bedrohter Vogelarten beschlagnahmen Bundesartenschutzgesetz verbietet den Handel / Trophäenhändler meinen: Umweltbehörde beging Diebstahl
Tiere, die vom Aussterben bedroht sind, gehören weder in die heimische Kellerbar, Stilrichtung „Eiche brutal“, noch in die „Jägerstübchen“ ländlicher Ausflugslokale, meint der Gesetzgeber. Und er meint mit „Tieren“ sowohl lebende als auch ausgestopfte Exemplare. Nebenbei, wenn Sie mich fragen: Schon aus ästhetisch-innenarchtitektonischen Gründen bin ich ein heftiger Verfechter dieser Regelung, die allerdings eher aus ökologisch-ornithologischen Gründen erlassen wurde. Über das strikte Verkaufsverbot soll eher die Jagd-, Ausstopf-und Geschäftemacherlust mit bedrohten Tierarten einen Dämpfer bekommen als geschmacks-korrigierend in die Waidmanns-Idylle deutscher Dorfschenken eingegriffen werden.
In Bremen hat sich die Behörde von Umweltsenatorin Lemke -Schulte jetzt verdient gemacht um den Artenschutz von Sperber, Bussard, Rohrweihe, Habicht und Turmfalke. In einer konzertierten Aktion mit der Bremer Kriminalpolizei zogen Lemke-Schulte-Mitarbeiter jetzt durch Waffen-, Munitions-und Trophäengeschäfte und wurden gleich fünfzehnfach fündig: Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung wurden bei mehreren Jagd-Ausstattern verkäufliche Präparate geschützter Vogelarten gefunden. Die in Schaufenstern oder Verkaufsvitrinen ausgestellten und „wie lebendig“ hergerichteten Vogelbälge wurden entweder beschlagnahmt oder zumindest mit einem Verkaufsverbot belegt.
Was die Behörde stolz als „Beitrag zum Naturschutz“ feiert, ist für die betroffenen Geschäftsleute schlicht „Diebstahl“. Um 1000 Mark in Gestalt eines Kauzes, eines Turmfalken und zweier Regenbogenpfeifer gebracht fühlt man sich z.B. in einem Waffengeschäft an der Bahnhofsstraße. Schließlich sei die „ausländische Ware“ längst bestellt und bezahlt gewesen, als die neue Artenschutzverordnung in Kraft trat und den Handel mit bedrohten Vogelarten verbot. Mindestens acht bis zehn Jahre alt seien die beschlagnahmten Exemplare gewesen, auf öffentlichen Messen legal angeboten und vor allem zu Dekorationszwecken angeschaftt worden. Und schließlich: „Lebendig werden die Viecher jetzt auch nicht mehr“.
Ärgerlich ist man auch über die razzia-ähnlichen Methoden, mit denen die Behörde angeblich das finanzielle Überleben des Jägerausstattungs-Einzelhandels in Frage stellt, um das existentielle Überleben von Greif- und Singvögeln zu sichern: Zumindest eine Übergangsfrist für den Verkauf der ausgestopften Restbestände hätte man sich unter Waffen-und Tierbalghändlern erhofft. Schlechte Noten bekommt die Umweltsenatorin auch in Sachen „Durchblick durch ökologische Zuammenhänge“: Eigentlich, so der Standpunkt der Enteigneten, müßte die Senatorin froh sein, wenn der Handel mit Eichelhäher-und Elsterbalg blühe. Die gefährlichen Nesträuber seien nämlich schuld, wenn ein paar wirklich bedrohte Singvögel demnächst wirklich aussterben.
K.S.
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