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Freigesprochen

■ Bankfilialleiter, der einer Grundstücksschummelei verdächtig war, machte keine Falschaussage

Mit einem Freispruch für den ehemaligen Filialleiter der Bank für Handel und Industrie am Hagenplatz endete gestern der Prozeß vor dem erweiterten Schöffengericht in Moabit. Der Banker war angeklagt gewesen, in einem früheren Prozeß eine Falschaussage gemacht zu haben. Außerdem sollte er einem Kunden die Kreditzusage für einen Grundstücksankauf vorgetäuscht haben, um sich das Grundstück selbst unter den Nagel zu reißen.

Hintergrund des Falles ist ein Kreditgeschäft für einen Grundstücksankauf in Westdeutschland aus dem Jahr 1978. Der Geschäftsmann Paul A. wollte mit einem Kredit der BHI das Grundstück erwerben. Als Bürgen hatte er den Kaufmann Horst Sch. beigebracht. Doch die Kreditzusage der Bank ließ so lange auf sich warten, daß der Grundstückskauf platzte. Zwischenzeitlich hatte der Kaufmann aber bereits vorab für 50.000 gebürgt. Vor Gericht gab er an, die Bürgschaft nur übernommen zu haben, weil der Banker ihm gesagt habe, daß der Grundstückskredit bewilligt sei, das Grundstück also als Sicherheit vorhanden wäre. Der Banker habe ihm signalisiert, daß der Grundstückskredit bewilligt sei.

Der Banker bestritt diese Darstellung. Zu der Zeit, als Sch. für die 50.000 Mark gebürgt habe, habe er vom geplanten Ankauf des Grundstücks noch gar nichts gewußt. Er habe zu keiner Zeit eine feste Kreditzusage gegeben. Er gab aber zu, daß er das Grundstück später selbst gekauft hat. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Er hielt es für erwiesen, daß der Banker bereits frühzeitig von dem Grundstücksgeschäft gewußt hat. Er habe den Geschäftsmann Paul A. so lange hingehalten, weil er selbst ein Auge auf das Gelände geworfen habe.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Er berief sich auf Zeugen der BHI, die ausgesagt haben, nie eine Kreditzusage gegeben zu haben.

bf

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