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Kein TV für Knastis

Koblenz (dpa) - Ein Strafgefangener hat keinen Anspruch auf ein eigenes Fernsehgerät. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Eine Ausnahme gelte nur, wenn es einem Gefangenen aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen nicht möglich oder nicht gestattet sei, am gemeinsamen Fernsehempfang teilzunehmen (Aktenzeichen: 2 Vollz-Ws -71/87).

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