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Senat will Luftwaffe

■ Die Alliierten sollen drei Hubschrauber für die Berliner Polizei genehmigen / Dubiose Finanzierung aus dem Bundesetat für Besatzungslasten

Die Berliner Polizei soll mit drei Hubschraubern ausgerüstet werden, die unter anderem für die Überwachung von Demonstrationen aus der Luft, zur Verkehrslenkung oder zu Fahndungszwecken eingesetzt werden können. Unter großzügiger Umgehung parlamentarischer Kontrollen sollen die Maschinen im Wert von 20 Mllionen Mark (plus drei Millionen Betriebskosten jährlich) aus dem Bundeshaushalt für Besatzungslasten bezahlt werden.

Nach Informationen des 'Tagesspiegels‘ haben die drei Westalliierten, die aufgrund des besonderen Status von Berlin die Lufthoheit besitzen, ihre prinzipielle Bereitschaft bekundet, dem Senatsersuchen zu entsprechen. Unwillen gibt es bei den Militärs offenbar gegenüber dem zusätzlichen Ansinnen von Diepgen, die Fluggeräte auch für den Transport offizieller Gäste innerhalb der Stadt einsetzen zu können. Zu diesem Zweck ist ein Landeplatz im Park hinter dem Rathaus Schöneberg im Gespräch.

Wozu die Polizei eine solche Luftflotte braucht, war gestern von der zuständigen Innenverwaltung nicht zu erfahren. Die Polizei konnte auch bislang schon in alliierten Hubschraubern mitfliegen. Dazu muß zwar im Einzelfall eine Genehmigung des jeweiligen Stadtkommandanten eingeholt werden, die Polizei betonte jedoch stets die ausgezeichnete Kooperation mit den Alliierten. Auch die drei neuen Hubschrauber unterständen nicht der Polizei selbst, sondern den Alliierten, und könnten nur von Militärpiloten geflogen werden. Ob es überhaupt zur Zustimmung der Besatzungsmächte kommt, ist durchaus fraglich, da in Fragen des Luftverkehrs auch die Sowjets, die gemeinsam mit den drei Westmächten die Alliierte Luftsicherheitszentrale betreiben, ein Wort mitreden könnten. Bei einer alliierten Zustimmung wird es sicherlich noch politischen Ärger geben, denn die Finanzierung der Fluggeräte müßte rechtlich aus dem von Geheimniskrämerei umgebenen Bundeshaushalt für Besatzunglasten erfolgen, obwohl die Maschinen faktisch von der Polizei genutzt werden. Besatzungskosten dürfen aber nach der allierten „Erklärung über Berlin“ von 1955 und einer Berlin Kommandatura Order (BKO) von 1968 nur für die „Erhaltung der Sicherheit Berlins und der dort stationierten alliierten Streitkräfte“ geltend gemacht werden. Das Haushaltsrecht und die Kontrollrechte des Berliner Parlaments würden somit ausgetrickst. Die AL-Abgeordnete Vonnekold und der Grünen-Abgeordnete Kleinert haben bereits angekündigt, dieser „illegalen Aufrüstung der Berliner Polizei“ ihre Aufmerksamkeit zu widmen.

tr

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