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Zuflucht für Prostituierte

■ Frauenausschuß fordert Einrichtung von zwei Wohnungen für ausländische Prostituierte

Einstimmig hat der Frauenausschuß gestern einen CDU/FDP -Antrag zur Schaffung einer Übergangswohnung für illegal arbeitende, ausländische Prostituierte, die von der Polizei aufgegriffen wurden, angenommen. Ebenfalls einstimmig wurde ein Ergänzungsantrag der AL zur Einrichtung einer zusätzlichen Zufluchtswohnung für Ausländerinnen, die Opfer von Menschenhandel und erzwungener Prostitution sind, angenommen.

Nach dem CDU/FDP-Antrag sollen aufgegriffene Prostituierte z.B. aus Thailand oder Ghana, nicht in Abschiebehaft genommen, sondern bis zur „Klärung ihres aufenthaltsrechtlichen Status“ - sprich: ihrem Rückflug - in einer Wohnung untergebracht werden. Dort können sie sich von Mitarbeitern beraten lassen, etwa wie sie rechtlich gegen ihre Zuhälter vorgehen, oder wie sie ihr Schuldenproblem lösen können.

Der Antrag auf eine Übergangswohnung soll insbesondere die Berliner Frauenhäuser entlasten. Seit einiger Zeit bringt die Polizei dort aufgegriffene ausländische Prostituierte unter. Das führte seit dem Brand im zweiten Frauenhaus zu enormen Platzproblemen.

Der Ergänzungsantrag der AL bezieht sich auf das seit bereits zwei Jahren diskutierte Konzept der Charlottenburger Beratungsstelle für Geschlechtskrankheiten zur Einrichtung einer Zufluchtswohnung für solche ausländischen Prostituierten, die noch nicht von der Polizei aufgegriffen wurden. Ein wesentlicher Unterschied zu der Übergangswohnung ist, daß die Frauen dort freiwillig hingehen und anonym bleiben.

Abzuwarten bleibt jetzt, ob auch das Abgeordnetenhaus den CDU/FDP- sowie den AL-Antrag annehmen wird. „Was meine Fraktion betrifft“, sagt der im Frauenausschuß sitzende CDU -Abgeordnete Vogt, „bin ich mir der Zustimmung zur Übergangswohnung ganz sicher. Hinsichtlich der Zufluchtswohnung bin ich ebenfalls optimistisch, wenngleich es da noch einiger Gespräche bedarf.“

E.K.

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