: Kein Klagerecht für Robben
■ Verwaltungsgericht lehnt Klage von acht Umweltschutzverbänden "im Namen der Robbe" gegen Nordseeverklappung ab / Chance für Fortentwicklung der Rechtsprechung vergeben
Aus Hamburg Ute Scheub
Die Sache der Robben ist gescheitert, weil Robben im juristischen Sinne Sachen sind und somit nicht klagefähig. Mit dieser Begründung hat das Hamburger Verwaltungsgericht den „im Namen der Robben“ eingelegten Widerspruch der acht größten bundesdeutschen Umweltverbände gegen die Verklappung und Verbrennung von Schadstoffen in der Nordsee als „offenkundig unzulässig“ abgelehnt und gleichzeitig eine aufschiebende Wirkung der Klage verneint.
Greenpeace, BBU, BUND, Deutscher Bund für Vogelschutz, Robin Wood, Deutscher Naturschutzring und der World Wildlife Found waren sich bei der Einreichung ihrer Klage „Seehunde gegen Bundesrepublik Deutschland“ durchaus bewußt, juristisches Neuland zu betreten. „Es dürfte auch Schwierigkeiten bereiten“, schreibt Michael Günther als einer der beteiligten Anwälte mit hintergründigem Humor, „eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.“ Da die vom Aussterben bedrohten Tiere jedoch durch keinerlei Gesetze geschützt würden, sei eine - in den USA bereits ansatzweise praktizierte - Fortentwicklung der Rechtsprechung notwendig, die gefährdeten Pflanzen und Tieren eigene Rechte zubilligt.
Die konservativen Verwaltungsrichter der siebten Kammer mochten dieser Argumentation jedoch nicht folgen. Weder die Robben noch die als ihre Vertreter aufgeführten Umweltverbände seien klageberechtigt, gab ein Gerichtssprecher den Urteilstenor gegenüber der taz wieder, da im geographischen Bereich Nordsee keine Verbandsklage zulässig sei.
Die klagenden Naturschutzverbände nannten das Urteil in einer gemeinsamen Erklärung „zynisch“: „Damit haben die Richter sich billig aus der Affäre gestohlen und leichtfertigerweise eine wichtige Chance ungenutzt gelassen, der Natur zu einem eigenen Recht zu verhelfen.“ Die Anwälte wollen nun Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und, wenn diese Beschwerde nicht angenommen werden sollte, die nächste Instanz entscheiden lassen.
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