: Mietvertrag in Gefahr
Die Mietvertragsentwürfe zur Düsseldorfer Kiefernstraße sollen „überarbeitet werden“ ■ Aus Düsseldorf J.Nitschmann
Der Abschluß der Mietverträge mit den Hausbesetzern der Düsseldorfer Kiefernstraße ist ernsthaft in Gefahr geraten, neben den Ratsfraktionen von CDU und FDP drängt auch die SPD -Fraktion auf erhebliche „Nachbesserungen“ bei den vorliegenden Vertragsentwürfen. Der Ältestenrat des Düsseldorfer Stadtparlaments hat bereits am Montag der Verwaltung den Auftrag erteilt, die vorliegenden Mietvertragsentwürfe zur Kiefernstraße in ganz gravierenden Punkten „zu überarbeiten“. Ein Teilnehmer der Ältestenratssitzung erklärte gegenüber der taz: „Die SPD ist dem Änderungsdruck von Seiten der CDU und FDP erlegen und hat jetzt selbst erheblichen Änderungsbedarf angemeldet.“ Im Düsseldorfer Rat verfügen SPD und Grüne zusammen über lediglich eine Stimme Mehrheit. Etwa die Hälfte der Besetzer hat die Verträge bereits unterzeichnet.
Die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Marlies Smeets, erklärte im Gespräch mit der taz, sie könne sich „nicht vorstellen“, daß die Mietverträge mit den Kiefernstraßen -Bewohnern in ihrer vorliegenden Form eine Mehrheit im Düsseldorfer Stadtparlament fänden.
Als „Knackpunkte“ nannte die SPD-Politikerin die Laufzeit der Veträge sowie die Modalitäten über das Wiederbelegungsrecht, das nach dem vorliegenden Vertragsentwurf eindeutig den Bewohnern zufällt, wobei die Stadt als Eigentümerin lediglich ein Vetorecht erhält.
Die Laufzeit der Mietverträge für die Kiefernstraße müsse auf acht bis zehn Jahre begrenzt werden, meinte sie weiter. In den Entwürfen heißt es, der Mietvertrag laufe nach zehn Jahren jedoch nur aus, „wenn der Mieter nicht spätestens zwei Monate vor dem Endtermin dem Vermieter schriftlich gegenüber die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt“. Darin sehen die Vertragskritiker die Festschreibung eines unbefristeten Mietrechts.
Für die Ratsfraktion der Grünen erklärte deren Fraktionsmitarbeiter Jürgen Fischer, bei dem Belegungsrecht sei für die Besetzer „eine Schmerzensgrenze erreicht“, die bei nachträglichen Verhandlungen nicht mehr überschritten werden könne.
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