Familientrennung

■ Türkische Mutter soll abgeschoben werden / Ehemann könne Familie nicht unterhalten

Eine junge türkische Mutter soll demnächst abgeschoben werden, weil ihr Ehemann die Familie nicht unterhalten kann. Die 20jährige Frau K. war vor zwei Jahren nach Berlin gekommen. Sie ist mit einem Landsmann verheiratet, der in Berlin geboren ist. Der Antrag der Türkin auf eine Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Ausländische Eheleute müssen in der Regel ein Jahr warten, ehe sie zu dem in Berlin lebenden Partner ziehen können. Frau K. blieb trotzdem in Berlin. Im März dieses Jahres bekam sie ein Kind. Da ihr 19jähriger Mann arbeitslos ist, könne er die Familie nicht „aus eigener Erwerbstätigkeit“ unterhalten, meint die Ausländerbehörde. Die K.s, finanziell unterstützt von seinen Eltern, verstehen die Maßnahme nicht, noch dazu, da sie keine Sozialhilfe beziehen. Wenn Frau K. mit ihrem Kind in den nächsten Tagen abgeschoben wird, wird sie mindestens zehn Monate brauchen, um vom deutschen Generalkonsulat einen Sichtvermerk zu bekommen. Dabei hatte Sozialsenator Ulf Fink (CDU) erst letzte Woche im Parlament angekündigt, er wolle sich für eine Erleichterung der Familienzusammenführung und für eine Abschaffung der Wartefrist einsetzen.

RiHe