: Rebmann klagt 16 Kurden an
■ Bundesanwaltschaft legt angeblichen PKK-Mitgliedern dreifachen Mord zur Last
Karlsruhe (dpa) - Im bisher ersten Verfahren gegen mutmaßliche kurdische PKK-Mitglieder hat Generalbundesanwalt Rebmann gegen 16 Kurden vor dem 5.Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Dienstag müssen sie sich u.a. wegen dreifachen Mordes verantworten.
Die Angeschuldigten sollen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung der Arbeiterpartei Kurdistans (Partya Karkeren Kurdistan - PKK) sein oder für diese Vereinigung gearbeitet haben. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Alexander Prechtel, teilte auf Anfrage mit, dies sei das bisher umfangreichste Verfahren seiner Behörde. Noch nie sei gegen so viele Menschen gleichzeitig Anklage erhoben worden.
Die PKK unterhält nach Ermittlungen der Sicherheitsbehörden außerhalb der Türkei hauptsächlich in der Bundesrepublik Teilorganisationen. Den mutmaßlichen Terroristen legt die Bundesanwaltschaft unter anderem den versuchten Mord an dem abtrünnigen PKK-Mitglied Mehmet Bingöl im Mai 1984 bei Bad Kreuznach, die Ermordung des vor der PKK geflüchteten Murat Bayrakli im Juni 1984 und des türkischen Staatsangehörigen Zülfü Goek im August 1984 in Rüsselsheim zur Last. Schließlich sollen sie auch das Mitglied des Bundesvorstands der Kurdenorganisation KOMKAR, Ramazan Adigüzel, im Mai 1987 in Hannover ermordet haben.
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