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Ermittlungen gegen 13 Polizeibeamte

Dubiose Praktiken bei der Zusammenarbeit niedersächsischer Beamten mit Werner Mauss  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Bei der Zusammenarbeit mit dem Versicherungsagenten Werner Mauss haben möglicherweise 13 niedersächsische Polizisten bis hinauf zu höchsten LKA-Beamten und ein Staatsanwalt gegen geltendes Disziplinar- bzw. Strafrecht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt ein der taz vorliegender interner Zwischenbericht des Sonderermittlers im niedersächsischen Innenministerium, des Oberstaatsanwalts Hans-Dieter Jeserich, in dem „straf- und/oder diziplinarrechtlich prüfenswerte Erkenntnisse“ über Verfahren gesammelt sind, an denen Mauss beteiligt war.

Auf straf- und disziplinarrechtlich zu überprüfende Vorgänge ist der Sonderermittler vor allem bei dem Einsatz von Werner Mauss für die sogenannte „Sonderkommission Zitrone“ gestoßen, bei der Mauss als „Agent provocateur“ auftrat und versuchte Brandstiftung initiierte. Allein die in Betracht kommenden strafrechtlichen Verfehlungen, deren weitere Untersuchung in dem knapp 80seitigen Papier gefordert wird, reichen von „Strafvereitelung im Amt“, über die „Freiheitsberaubung“, die „versuchte Aussageerpressung“, „Unterschlagung“ bis hin zur „Gefangenenbefreiung“.

Schwerpunktmäßig prüft der Zwischenbericht des Sonderermittlers die Frage, ob bei dem Einsatz von Mauss für die „SoKo Zitrone“, „die zulässigen Grenzen der Agent -provocateur-Tätigkeit überschritten worden sind“. Bei diesem Einsatz hatte der Versicherungsdetektiv unter Einsatz von 380.000 Mark Vorzeigegeld zwei sogenannte „Berufsverbrecher“ zu einer versuchten Brandstiftung auf einer Yacht in Griechenland angestiftet. Einer Freiheitsberaubung könnten sich die an dieser Aktion beteiligten Polizeibeamten nach Auffassung des Sonderermittlers dadurch schuldig gemacht haben, daß sie den zuständigen griechischen Behörden den Einsatz des „Agent provocateur“ verschwiegen haben, so daß die Vorgeschichte der Tat bei der Verurteilung der beiden Täter durch griechische Gerichte nicht strafmildernd berücksichtigt werden konnte. Laut einer Auskunft, die Oberstaatsanwalt Jeserich über die Griechische Botschaft eingeholt hat, waren tatsächlich weder die zuständigen Gerichte noch die Polizeibehörden in Griechenland über die Rolle von Werner Mauss bei der versuchten Brandstiftung informiert. Auch gegen das Rechtshilfeabkommen zwischen der BRD und Griechenland könne in diesem Zusammenhang verstoßen worden sein.

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