: Reagan und Bush sollen vor Gericht
■ Die hohen Herren werden voraussichtlich der Ladung nicht nachkommen
Washington (dpa) - Ronald Reagan und George Bush, der scheidende und der künftige Präsident der Vereinigten Staaten, sind als Zeugen der Verteidigung zum Iran-Contra -Prozeß gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Weißen Hauses, Oliver North, vorgeladen worden. Es gilt jedoch als zweifelhaft, ob die beiden Politiker persönlich vor dem Gericht erscheinen werden, das nach den derzeitigen Plänen ab 31. Januar zusammentreten soll. Nach ersten Andeutungen aus dem Weißen Haus ist es wahrscheinlicher, daß Reagan und Bush schriftlich auf Fragen antworten oder ihre Aussagen auf Videoband sprechen werden. Sprecher des Weißen Hauses verwiesen darauf, daß noch nie ein US-Präsident persönlich in einem Strafverfahren aufgetreten ist. Die 'Washington Post‘ berichtete darüber hinaus am Samstag, Berater Reagans überlegten noch, ob sie die Vorladung anfechten sollten. Reagan betrachte die Vorladung als Versuch, ihn zu einer Amnestie für North zu zwingen. Als Begründung für die Vorladungen führten die Verteidiger an, Reagan und Bush könnten die Behauptung von North stützen, er habe als Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsrates lediglich die Politik des Präsidenten umgesetzt, als er Profite von rund zwölf Millionen Dollar aus den geheimen Waffenlieferungen an Iran für die antisandinistischen Contras in Nicaragua umgeleitet habe.
Sowohl Reagan als auch sein Nachfolger werden sich demnach voraussichtlich gegen die Zeugenladungen zur Wehr setzen, die ihnen am Freitag zugestellt wurden. Beide haben erklärt, sie hätten im voraus keine Kenntnis von dem illegalen Waffenverkauf an Iran gehabt.
North ist zusammen mit dem ehemaligen Sicherheitsberater John Poindexter und den beiden Mittelsmännern Richard Secord und Albert Hakim, deren Prozeßtermine noch nicht festgelegt sind, unter anderem der Verschwörung und des Diebstahls angeklagt. Ob die Verhandlung am 31. Januar beginnen wird, steht noch nicht fest. Unter anderem muß noch geklärt werden, ob die von der Verteidigung angeforderten Dokumente nicht zu geheim sind, als daß sie in öffentlicher Verhandlung ausgebreitet werden können.
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