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Neues Immissionsschutzgesetz getöpfert

Bonn (dpa) - Die Bundesregierung will die Vorschriften für die technische Sicherheit gewerblicher Anlagen verschärfen. Betriebe mit hohem Gefahrenpotential sollen Störfallbeauftragte einsetzen. Ferner müssen sie für den Fall einer Stillegung der Anlage rechtzeitig Vorsorge treffen, damit keine Umweltschäden eintreten. Darauf zielt eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes, deren erster Entwurf von Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) am Montag der Presse vorgelegt wurde. Die Novelle soll im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden und möglichst bis Anfang 1990 in Kraft treten. Zu den geplanten Regelungen gehört die Einsetzung einer Störfallkommission und eines Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit beim Umweltministerium. Beide Gremien sollen den Minister in sicherheitstechnischen Fragen beraten. Der vorgesehene Störfallbeauftragte soll die Unternehmensleitung jeweils über aufgetretene Vorkommnisse unterrichten und die Vorgänge dokumentieren. Noch in der Diskussion ist, ob er ähnlich dem Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken auch die Behörden jeweils über Vorfälle informieren soll.

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