Sunay soll gehen

■ Ein 13jähriger Türke soll nach dem Willen der Ausländerbehörde abgeschoben werden, obwohl er in der Türkei kein Zuhause hat

Mit Zustellungsdatum vom 30. Januar 1989 bestätigte die Innenverwaltung den Wunsch der Ausländerbehörde, den 13jährigen Türken Sunay K. abzuschieben. Das teilte gestern dessen Anwalt Rosenkranz mit.

Der Junge lebt seit Dezember 1985 bei seiner verheirateten Schwester, der 1987 die Vormundschaft übertragen wurde, in Berlin. Seine Eltern befinden sich beide in der Türkei. Jedoch ist seine Mutter schwer nierenkrank und durch häufige Krankenhausaufenthalte nicht in der Lage, sich um ihren Sohn zu kümmern, berichtet der Anwalt. Der Vater lebt mit einer anderen Frau zusammen und hat mittlerweile weitere vier Kinder.

Trotz der Bestätigung der Schule Sunays, daß er mit begründeter Hoffnung den Hauptschulabschluß schaffen werde, und auch einer günstigen Sozialprognose, verwies die Ausländerbehörde auf die 1986 ausgesprochene Aufenthaltsbeschränkung. Ein Antrag auf Abschiebehaft, den die Behörde beim Amtsgericht Schöneberg stellte, wurde ausgesetzt, mit dem Hinweis, daß zuvor Überlegungen angestellt werden sollten, ob eine Abschiebung in diesem Fall rechtens wäre. Der Ausländerausschuß hatte bereits 1983 eine Empfehlung an den Innensenator ausgesprochen, daß in den aufenthaltsrechtlich nicht eindeutig geklärten Fällen der Vormundschaftskinder „eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (könne), wenn dadurch ein Ersatzelternhaus für den Minderjährigen geschaffen wird“. Die Ausländerbeauftragte John hat nach Angaben des Rechtsanwalts ihre Unterstützung zugesagt, solange es kein Präzedenzfall werde. Eine Stellungnahme der Innenverwaltung war gestern nachmittag nicht mehr zu erhalten.

Protest vom Flüchtlingsrat

Der Flüchtlingsrat Berlin wendete sich gestern in einer Pressemitteilung schärfstens gegen die bundesweiten Stellungnahmen von CDU-Politikern, die nach dem Berliner Wahlergebnis versuchten, sich durch Verschärfungen des Asylrechts und verstärkte Abschiebungen beim rechten Rand ihrer Partei zu profilieren.

du