: Staatsschutzkammer las taz
Frankfurt (taz) - Mit der Verlesung eines taz-Beitrags wurde gestern vor dem Frankfurter Oberlandesgericht das 129a -Verfahren gegen Ali J., Michael D. und Bernhard R. fortgesetzt. Die drei Männer sind angeklagt, Ende Februar 1988 eine Renault-Niederlassung in Karben bei Frankfurt angezündet zu haben, wobei ein Sachschaden von rund 600.000 Mark entstand. Die Bundesanwaltschaft hatte die Verlesung der Zeitungsmeldung gefordert, weil in ihr ein Bekennerschreiben zu dem Anschlag zitiert war, in dem sich die Verfasser mit RAF und Action Directe solidarisierten. Gestern wurde bekannt, daß sich auch Bernhard R. dem bundesweiten Hungerstreik politischer Gefangener angeschlossen hat. Der Prozeß wird am 14.Februar fortgesetzt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen