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Memmingen

Und noch einmal: Am 25. Februar findet in Memmingen eine bundesweite Protestdemonstration gegen die Memminger Prozesse und den §218 statt. Vor 14 Jahren, am 25. Februar 1975 erklärte das Bundesverfassunggericht die Fristenlösung für „nicht verfassungsgemäß“ und legte in der Urteilsbegründung die Eckpfeiler für das 1976 beschlossene Indikationenmodell fest. Heute versuchen Justiz und Gesetzgeber selbst dieses Modell noch zu verschärfen: die Notlagenindikation soll auf kaltem Wege abgeschafft werden.

Nach der Demonstration gibt es „Information und Kultur“ in der Memminger Stadthalle. Geplant ist eine Podiumsdiskussion und eine Ausstellung zur Geschichte des §218. Organsiert wird die Demonstation vom „Frauenbündnis Bayern“ und dem Frauenzentrum Memmingen.

25. Februar, 12 Uhr, Stadthalle Memmingen. Von München aus werden Busfahrten organisiert.

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