: Lehrerstreik verboten
Wiesbaden (ap) - Das hessische Kultusministerium hat den von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) für den 2.März geplanten Lehrerstreik verboten und für den Fall des Verstoßes ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Mark angedroht. Wie Staatssekretär Lauterbach am Montag in Wiesbaden mitteilte, gelten Verbot und Zwangsgeld auch für die Urabstimmung, die vom 23.bis zum 27.Februar stattfinden soll. Gleichzeitig wurde der sofortige Vollzug der Verbots angeordnet. Mit einem Streik wollen die Lehrer ihrer Forderung nach Arbeitszeitverkürzung Nachdruck verleihen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen