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Im Zweifel für den Angeklagten

■ Prozeß um die Plünderung des Penny-Marktes endet mit Teil-Freispruch / Staatsanwaltschaft will in die Berufung gehen.

Im Prozeß um die Plünderung des Penny Marktes in der Silvesternacht 1987/88 konnte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf des schweren Landfriedensbruch nicht beweisen. Das hatte sich schon am ersten Prozeßtag angedeutet, als die geladenen Zeugen nicht in der Lage waren, Nils N. als denjenigen zu identifizieren, der in der Silvesternacht eine Sektflasche auf einen Streifenwagen geworfen hatte. Die Konsequenz: Richter Kopmann sprach den Angeklagten frei, denn: “ Letzte Zweifel an der Schuld von Nils N. waren nicht auszuräu

men.“

Diese Zweifel scheinen für Richter Kopmann beseitigt hinsichtlich eines zweiten Vorfalls, der ebenfalls angeklagt war. Der Vorwurf: Nils N. soll im August 1986 während einer Protestkundgebung den Reifen eines DVU-Busses zerstochen haben.

Der Richter meldete zwar Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der polizeilichen Beweismittel an. Denn ein Beamter, der zwei Kollegen nach der Kundgebung wegen dieses Vorfalls verhörte, hatte ihnen namentlich gekennzeichnete Bilder des Nils N.

zur Identifizierung vorgelegt.

Aber Richter Kopmann wertete ihre Aussagen dennoch als beweiskräftig, denn die drei Polizisten, die als Zeugen auftraten, hatten Nils N. in der Verhandlung zweiffelsfrei als den Mann wiedererkannt, der „die stechende Bewegung ausführte“. Das Urteil lautete demzufolge auf 30 Tagessätze a 30 DM wegen Sachbeschädigung.

Damit ist der Prozeß voraussichtlich aber noch nicht zuende, denn der Staatsanwaltschaft ist das Ergebnis zu mager. Sie will in die Berufung gehen.

FWG

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