: Haft für Bestechung
Frankfurt (ap) - Freiheitsstrafen von sechs und dreieinhalb Jahren hat das Frankfurter Landgericht am Dienstag gegen zwei städtische Bedienstete verhängt, die sich wegen Bestechlichkeit, Untreue und Computerbetrug strafbar gemacht haben. Die Angeklagten haben sich als Mitarbeiter bei der städtischen Mülldeponie von fünf Firmen bestechen lassen, zu deren Gunsten sie zwischen 1983 und 1988 Manipulationen bei der elektronischen Gebührenbabrechnung vornahmen. Der Stadt Frankfurt entstand dabei ein Schaden von mehr als drei Millionen Mark.
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