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Kleiner HTR in Hannover abgelehnt

Begründung: „Mangelndes Sachentscheidsinteresse“ der Antragsteller Siemens und Interatom / Bundesforschungsministerium übernimmt jedoch das TÜV-Gutachten - zur Erhöhung der Exportchancen  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Das Niedersächsische Umweltministerium wird Anfang kommender Woche den Antrag auf standortunabhängige Genehmigung des HTR -Modul-Reaktors förmlich ablehnen. Das noch nicht abgeschlossene Gutachten des TÜV-Hannover zu dem kleinen Hochtemperaturreaktor soll nun im Auftrage des Bundesministeriums für Forschung und Technologie fertiggestellt werden - so gestern das Umweltministerium in Hannover und das Bonner Forschungsministerium.

Der Bescheid, mit dem der HTR-Genehmigungsantrag der Firmen Siemens und Interatom abgelehnt wird, liegt unterschriftsreif im Umweltministerium in Hannover. Umweltminister Remmers werde den Ablehnungsbescheid Anfang kommender Woche unterzeichnen; dann werde er den Antragstellern zugestellt, sagte der Sprecher des Ministeriums gestern in Hannover.

Begründet wird die Ablehnung des Antrags nach wie vor mit dem „mangelnden Sachentscheidsinteresse“ von Siemens und Interatom. Die Ablehnung der im Genehmigungsantrag genannten BEB Erdöl und Erdgas GmbH zum Bau eines HRT-Modul-Reaktors hatte das Umweltministerium bereits zum Anlaß genommen, um den Abbruch des Genehmigungsverfahrens anzukündigen.

Die geplante Übernahme der TÜV-Begutachtung durch das Bonner Forschungsministerium hat Umweltminister Remmers gestern ausdrücklich begrüßt. Das Forschungsministerium selbst erklärte gestern, ihm liege ein entsprechendes Angebot des TÜV-Hannover vor; man beabsichtige nach Prüfung des Angebots, dem TÜV einen Auftrag zu erteilen.

Das Genehmigungsverfahren wird dadurch allerdings nicht in Bonn fortgeführt. Die Sicherheitsüberprüfung des Reaktors wird nun als normales technisches Gutachten abgeschlossen. Das Umweltministerium in Hannover wird allerdings seine Unterlagen aus dem Genehmigungsverfahren für das Gutachten zur Verfügung stellen.

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie nannte gestern als Grund für die weitere Überprüfung des Reaktortyps unter anderem die „Exportchancen“ des HTR -Moduls. Diese würden mit dem Siegel „TüV-geprüfte Sicherheit“ in jedem Falle erhöht, sagte der Sprecher des Bundesforschungsministeriums. Den nun abgewiesenen Antragstellern bleibt noch ein weiterer Trost: Die Kosten für die Fertigstellung des TÜV-Gutachtens müssen sie nicht wie im Genehmigungsverfahren selbst tragen, diese Kosten muß nun das Bundesforschungsministerium als neuer Auftraggeber übernehmen.

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