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Dioxin als Todesursache anerkannt

■ Die Witwe eines Hamburger Arbeiters muß von der Firma Boehringer eine Rente erhalten, entschied jetzt ein Gericht / Von Dioxin verursachter Krebs ist Todesursache

Hamburg (dpa) - Ein Hamburger Gericht hat erstmals eine Krebserkrankung als Folge einer Dioxin-Vergiftung anerkannt, für die eine entsprechende Entschädigung gezahlt werden muß. Das Sozialgericht der Hansestadt entschied, daß die Witwe eines inzwischen an Speiseröhrenkrebs gestorbenen Arbeiters des Hamburger Chemiewerks C. H. Boehringer eine Vollrente erhalten soll (AZ.: 26 U 245/84).

Wie ihr Anwalt, Hans-Joachim Dohmeier, am Donnerstag mitteilte, muß die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie die Rente laut Urteil vom Zeitpunkt der ersten Diagnose der Krebserkrankung im Jahr 1984 an rückwirkend leisten.

Das Gericht befand, daß zwischen Erkrankung und der Belastung mit Dioxin im Boehringer-Werk ein ursächlicher Zusammenhang bestehe. Ob die Berufsgenossenschaft in die Berufung geht, steht zur Zeit noch nicht fest: „Wir warten erst einmal die schriftliche Begründung ab.“

Der Arbeiter, der noch während des Prozesses gestorben war, gehörte zu einer Reihe von Boehringer-Beschäftigten, die bereits Anfang der fünfziger Jahre unter Chlorakne litten. Sie ist nach heutigen Erkenntnissen äußeres Zeichen einer Dioxin-Vergiftung.

Wie er klagten viele Jahre später etliche seiner Kollegen auf Anerkennung von Krebs oder anderen Erkrankungen als Folge von Dioxin-Belastungen. Gerichtsentscheidungen stehen in diesen Fällen allerdings noch aus.

Das Boehringer-Werk in Hamburg-Moorfleet war im Juni 1984 geschlossen worden, nachdem das Verwaltungsgericht der Hansestadt dem Unternehmen untersagt hatte, weiter dioxinhaltige Abfälle auf dem Betriebsgelände abzulagern.

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