: „Wider die reflexhafte Räumung“
Fraktion und Parteivorstand der AL zum Wohnungs- und Gebäudeleerstand sowie daraus resultierenden Besetzungen ■ D O K U M E N T A T I O N
Mit der SPD ist zu vereinbaren, daß bei jeder Besetzung das Gespräch mit den BesetzerInnen zwecks Einzelfall-Lösung zu suchen ist. Nur wenn nicht anders möglich, ist die Beendigung illegitimer Besetzungen durch eine polizeiliche Räumung einzuleiten.
1. Priorität für die Bekämpfung ungerechtfertigter Wohnungsleerstände haben gesetzgeberische und administrative Maßnahmen. Die AL wird sich auf Landes- und Bezirksebene dafür einsetzen, daß auf Grundlage verschärfter Gesetze durch effektiveres Verwaltungshandeln spekulations- und sanierungsbedingte Leerstände so schnell als möglich und soweit wie möglich abgebaut werden. Entsprechende politische Maßnahmen des Senats haben die Unterstützung der AL. Es wäre ein Armutszeugnis für eine rot-grüne Regierungspolitik, wenn der AL als einzige Antwort auf Leerstand nur Besetzungen einfielen.
2. Auch bei konsequenter Leerstandsbekämpfung ist nicht davon auszugehen, daß Leerstände in kurzer Zeit kein Problem mehr sind. Aufgrund von unzureichendem Verwaltungshandeln und der Ausschöpfung von Rechtsmitteln oder der Erschwerung des Verwaltungshandelns durch Hauseigentümer wird es noch auf längere Zeit, wenn auch stark abnehmend, Leerstände geben. Zu erwarten sind daher auch weitere Besetzungsaktionen, auf die wie folgt reagiert werden sollte:
a) Bei einer Behinderung von mit Betroffenen abgestimmten Sanierungsmaßnahmen können Besetzungen nicht hingenommen werden. Um eine einvernehmliche, friedliche Lösung mit den BesetzerInnen zu erreichen, ist durch die Behörden oder Mieterberatungsgesellschaften über die Sachlage und gegebenenfalls berechtigte Mieterinteressen zu informieren.
b) Bei Wohnungsleerstand aus Spekulationsgründen, um einen Abriß oder eine überteuerte (Luxus-)Sanierung herbeizuführen oder weil der Eigentümer zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Hauses nicht in der Lage ist, sind Besetzungen zwar nicht legal, aber legitim. Aus solchen Aktionen kann kein unbedingter Anspruch auf Nutzungs-, Miet- oder Pachtverträge abgeleitet werden. Durch Gespräche oder Verhandlungen darüber, wie das Interesse von BesetzerInnen an Verträgen mit dem öffentlichen Interesse an einer sinnvollen Nutzung in Einklang gebracht werden kann, soll auch hier eine polizeiliche Räumung möglichst verhindert werden.
3. Die AL strebt an, nicht nur auf Senats- und parlamentarischer Ebene sowie durch die Beeinflussung von Verwaltungshandeln ihren Beitrag zum Abbau des Wohnungsleerstandes zu leisten, sondern auch außerparlamentarische Aktionen und Bündnisse.(leicht gekürzt)
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