: Wirtschaftsverkehr
Die Industrie- und Handelskammer hat den Senat zur Vorlage von Leitlinien für den Wirtschaftsverkehr aufgefordert. Die Kammer erklärte gestern, sie sollten Auskunft geben, welche Voraussetzungen nach Auffassung des Senats erfüllt sein müssen, um den Wirtschaftsverkehr in die Lage zu versetzen, seine Versorgungs-, Zuliefer- und Abholfunktion zu erfüllen. Die Anforderungen an leichte Zugänglichkeit der Standorte und an wirtschaftliches Be- und Entladen müßten von vornherein beachtet werden. Sie dürfen nicht erst im Nachhinein berücksichtigt werden. Die alleinige Unterscheidung zwischen öffentlichem Personennahverkehr und Individualverkehr reiche da bei weitem nicht aus, stellt die IHK fest.
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