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PKK-betr.: "Kurdische Organisation vor deutschem Gericht", taz vom 21.4.89

betr.: „Kurdische Organisation vor deutschem Gericht“

taz vom 21.4.89

Es ist wahrscheinlich niemandem entgangen, wie mit Kurden in ihrer politisch zerrissenen Heimat umgesprungen wird. Die taz hat durch ihre Berichterstattung sicher dazu beigetragen, das Verständnis für die Situation der Kurden dort und hier in der BRD zu verbessern.

Auch bezüglich der Aktivitäten der Rebmann-Behörde und der Anwendung des § 129 a kann man ja durchaus der von „maka“ geäußerten Meinung sein - aber was ist eigentlich, wenn nun doch etwas daran sein sollte, an den Vorwürfen gegen die Angeklagten beziehungsweise gegen die sogenannte PKK?

Die Unschuldsvermutung und die berechtigte Abwehr von Vorverurteilungen stehen, wie es scheint, wieder mal im Konflikt mit dem ebenfalls berechtigten Interesse von politischen Flüchtlingen und deren Familienangehörigen, von Mord, Verstümmelung und unverhohlenen Drohungen verschont zu bleiben. (...)

Daß die Morde und Überfälle auf Kurden während der letzten Jahre nicht aufgeklärt wurden, hat meines Erachtens weniger damit zu tun, daß die Angehörigen der Opfer die Täter nicht (er)kannten, sondern mit Verhältnissen, wie sie in Sizilien oder Neapel oder auf St.Pauli von taz-BerichterstatterInnen schonungslos angeprangert und korrekt benannt werden. (...)

Dr.K.Blum, Oldenburg

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