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Nudeln-betr.: "Birkels Anspruch auf Schadensersatz", taz vom 24.5.89

betr.: „Birkels Anspruch auf Schadenersatz“,

taz vom 24.5.89

Hartmut Zeeb glaubt noch an den Weihnachtsmann, übernimmt klaglos die irrige Argumentation des parteiischen Richters und der Firma Birkel, Birkel habe eben mit Trockenei gearbeitet. Zeeb übersieht, daß Birkel Billignudeln produziert, Trockenei aber sehr teuer ist. Es wird, wie Fachleute versichern, darum kaum zur Nudelherstellung verwendet.

Unstrittig ist, daß Birkel Großkunde des wegen Schleuderei -Verunreinigungen in Veruf gekommenen Holländers van Loon war und daß der Wirtschaftskontrolldienst, die baden -württembergische Lebensmittelpolizei, mit den Proben bei Birkel war. Das Lebensmittelgesetz verbietet Ekelerregendes in den Verkehr zu bringen, auch wenn es nicht sicher gesundheitsschädlich ist. Dies zu überwachen und vor solchen Produkten zu warnen, ist auch weiter die Pflicht des Regierungspräsidiums. (...)

Heinz D.Trost, Stuttgart 75

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